Kanzlei Agnes Dürer (vormals Lepschy) für Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht in 3033 Altlengbach
Ferner unterstütze ich Sie natürlich auch, wenn unberechtigte oder überhöhte Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend gemacht werden und weise diese bestmöglich zurück.
Fundierte Beratung im Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht
Als Gewährleistung bezeichnet man die gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an seiner Ware oder Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Leistungserfüllung. Verschuldensunabhängige Haftung bedeutet, dass die Ansprüche auch dann geltend gemacht werden können, wenn den Verkäufer möglicherweise gar kein Verschulden trifft.
Anders als bei der Gewährleistung haftet der Schädiger beim Schadenersatzanspruch für sein Verschulden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche durchdringen weite Teile der Rechtsordnung, es sind nicht nur Verkäufer betroffen, sondern im Falle eines Verschuldens etwa auch Ärzte oder Bauunternehmen klagbar.
Gerne informiere ich Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der unterschiedlichen Ersatzansprüche. Kontaktieren Sie mich telefonisch, um Ihr Anliegen zu besprechen und die weitere Vorgehensweise zu planen.
Erstgespräch vereinbaren
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder eine konkrete Frage, die Sie gerne verständlich beantwortet haben wollen? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Erstberatungsgespräch in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Altlengbach. Es kann immer eine Lösung gefunden werden.
Rechtsexpertin für Schadenersatz und Gewährleistung
Ich berate Sie ausführlich, ob und in welcher Form Sie oder andere Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen können. In diesem Zusammenhang kümmere ich mich natürlich auch um die Prüfung des Umfangs der Schadenersatzforderung und helfe, Ihre Position zu stärken.
Kann der Schadensfall nicht außergerichtlich geklärt werden, übernehme ich gerne die gerichtliche Verteidigung Ihrer Interessen.
Laut österreichischer Gesetzeslage kann Ersatz für Schäden begehrt werden, sofern ein vorhandener Vermögenswert gemindert oder beschädigt wurde oder der Geschädigte einen Aufwand zu bewältigen hatte bzw. eine Verbindlichkeit begleichen musste.
Etwa bei Unfällen mit Personenschäden kann der Geschädigte Ansprüche auf Schmerzengeld sowie auf Deckung der Heilkosten und weiterer Unkosten stellen.Im Rahmen der Geltendmachung von Schmerzengeld kann der Geschädigte Ersatz sowohl für körperliche als auch seelische Schmerzen verlangen.
Ich biete Ihnen eine umfassende, aber vor allem persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Anliegen.
Eine außergerichtliche Lösung zu finden, die sich für beide Seiten als angemessen gestaltet, ist das Ziel!
Sie in Ihren rechtlichen Belangen lösungsorientiert zu beraten steht für mich im Mittelpunkt.
Ich führe Sie erfolgreich durch das gesamte Rechtsverfahren, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Rechtsexpertin für Schadenersatz und Gewährleistung
Hat der Übernehmer eine mangelhafte Sache erworben, so stehen ihm primäre und sekundäre Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung. Primär kann Anspruch auf Verbesserung und Austausch bestehen. Sekundär kann der Geschädigte Preisminderung geltend machen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Machen Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend oder lassen Sie mich unberechtigt gestellte Ansprüche abwehren – als Rechtsbeistand im Schadenersatz stehe ich Ihnen tatkräftig zur Seite und setze Ihre Interessen erfolgreich vor Gericht durch.
Ich freue mich auf Ihren Anruf und hoffe, Sie bald in meiner Rechtsanwaltskanzlei Mag. Agnes Dürer (vormals Lepschy) in 3033 Altlengbach willkommen zu heißen.