Rechtsanwältin für Erbrecht
Sie würden gerne die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen regeln und hierfür ein Testament aufsetzen lassen? Sie würden sich gerne bezüglich einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung beraten lassen? Wurden Sie bei der Erbfolge übergangen und möchten nun Ihre Ansprüche geltend machen?
Bei all Ihren erbrechtlichen Fragen und Problemen stehe ich Ihnen gerne als kompetente Ansprechperson zur Verfügung.
Je nach Bedarf berate ich Sie juristisch oder/und setze Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
Da mir Ihre individuellen Wünsche besonders am Herzen liegen, setze ich diese so gut wie möglich bei der Strukturierung und Sicherung Ihres Familienvermögens um. Ich kümmere mich im Zuge dessen natürlich auch um die ordnungsgemäße Nachfolge und Weitergabe Ihres Vermögens.
Wenn Sie Ihre Erbfolge klären möchten, unterstütze ich Sie dabei als kompetente Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung und fachlichem Know-how. So erarbeiten wir gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen, um Ihnen die Umsetzung Ihrer Vorstellungen im rechtlichen Rahmen zu ermöglichen.
Um möglichst zeitnah einen Termin zu erhalten, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch in meiner Rechtsanwaltskanzlei Mag. Agnes Dürer (vormals Lepschy) in 3033 Altlengbach – ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen im Rahmen eines Erstgesprächs zur Verfügung.
Mein Beratungsangebot für Sie
- Erstellung und Anfechtung von Testamenten
- Beratung bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Ausführliche Beratung bei Vorwegnahme der Erbfolge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Beratung zum Thema das Vererben von Liegenschaften
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Erstgespräch vereinbaren
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder eine konkrete Frage, die Sie gerne verständlich beantwortet haben wollen? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Erstberatungsgespräch in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Altlengbach. Es kann immer eine Lösung gefunden werden.
Schwerpunkte des Erbrechts
Das österreichische Erbrecht regelt das Verlassenschaftsverfahren und bezeichnet alle rechtlichen Normen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod auf seine Rechtsnachfolger befassen. Im Jänner 2017 erfuhr das österreichische Erbrecht eine umfassende Novelle weshalb es umso wichtiger ist, professionelle Beratung einzuholen.
Doch selbst bei bestmöglicher Absicherung und vorheriger Regelung der Erbschaftsnachfolge kommt es trotzdem immer wieder zu Erbschaftsstreitigkeiten. Um diese so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen, stehe ich Ihnen nicht nur mit meiner rechtlichen Expertise zur Seite, sondern unterstütze Sie, falls dies gewünscht ist, auch als Mediatorin. So wird gewährleistet, dass nicht nur den Wünschen des Verstorbenen entsprochen wird, sondern auch, dass etwaige familiäre Streitigkeiten so schnell wie möglich beendet werden.
Falls der Erblasser kein Testament errichtet oder dieses bestimmten nahen Angehörigen kein Vermögen zugesprochen hat, wird die gesetzliche Erbfolge anwendbar. Hier sichert der Gesetzgeber den Pflichtteilsberechtigten (Pflichtteilsberechtigte sind per Legaldefinition bestimmte nahe Angehörige) einen Teil des Vermögens zu. Wenn dies der Fall ist, prüfe ich die Höhe der Pflichtteilsansprüche und setzte Ihre Ansprüche wenn nötig auch prozessual durch.
Im persönlichen Gespräch stehe ich Ihnen gerne für die Beantwortung aller erbrechtlichen Fragen sowie der Klärung der Unternehmensfolge zur Verfügung. Als Rechtsanwältin berate und begleite ich Sie tatkräftig bei diesem persönlichen und äußerst wichtigen Bereich der privaten Vermögensnachfolge, also im Erbrecht.
Inbegriffen sind die Formulierung und Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie Vorwegnahme der Erbfolge durch Schenkungs- und Übergabeverträge.
Ich biete Ihnen eine umfassende, aber vor allem persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Anliegen.
Eine außergerichtliche Lösung zu finden, die sich für beide Seiten als angemessen gestaltet, ist das Ziel!
Sie in Ihren rechtlichen Belangen lösungsorientiert zu beraten steht für mich im Mittelpunkt.
Ich führe Sie erfolgreich durch das gesamte Rechtsverfahren, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Kontakt - Anwältin für Erbrecht in 3033 Altlengbach
Ich berate und vertrete Sie in Erbschaftsstreitigkeiten und sorge dafür, dass Pflichtteilsansprüche abgewehrt bzw. durchgesetzt werden. Darüber hinaus übernehme ich die Formulierung von Testamenten und Erbverträgen und stehe unseren Mandanten bei der Vollstreckung bzw. Anfechtung von Testamenten zur Seite.
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam auf Ihre individuellen Wünsche angepasste Lösungen. Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei Agnes Dürer in 3033 Altlengbach zum Beratungsgespräch empfangen zu dürfen.